In Bayerns Schulen, Hochschulen und Behörden ist die Verwendung geschlechtersensibler Gendersprache ausdrücklich verboten. Das Kabinett beschloss am Dienstag in seiner Sitzung in München die dafür notwendige Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO). Die AGO verpflichtete die staatlichen Behörden und damit auch die Schulen zwar bereits jetzt, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden, diese Regelung sei nun aber nochmals «klarstellend ergänzt» worden, hieß es weiter.
«Für uns ist die klare Botschaft: Sprache muss klar und verständlich sein», sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Es gehe mit dem Verbot aber auch darum, die «Diskursräume in einer liberalen Gesellschaft offenzuhalten». Eine ideologisch geprägte Sprache etwa beim Gendern habe dagegen eine exkludierende Wirkung. In bestimmten gesellschaftlichen Milieus gebe es zudem viele missionarische Nutzer bei der Verwendung der Sprache, was nicht mit einer offenen Gesellschaft vereinbar sei.