Der Streit um zwei Bäume auf dem Grundstück von Bayern Münchens Ehrenpräsident Uli Hoeneß in Bad Wiessee am Tegernsee beschäftigt die Justiz. Ein Anwohner verlangt vor dem Landgericht München II in einem Zivilverfahren, dass der 74-Jährige die neu gepflanzten Bäume wieder entfernt. Zudem solle mit dem Eilantrag erreicht werden, dass Hoeneß es unterlässt, auf dem betreffenden Stück seines Grundstücks Bepflanzungen vorzunehmen, erläuterte ein Gerichtssprecher. Eine gütliche Einigung sei nicht zustande gekommen. Das Gericht habe deshalb als Termin zur Verkündung einer Entscheidung den 24. September angesetzt, sagte der Sprecher. Im Antrag wird geltend gemacht, dass die Bäume die Sicht behindern, was den Wert des Grundstücks mindere. Dies bestreitet laut Anwalt die Hoeneß-Seite. Der Blick sei durch einen Hügel ohnehin beeinträchtigt. Die Gegenseite wollte sich auf dpa-Anfrage zunächst nicht äußern. Begründet wird der Antrag nach Gerichtsangaben mit einer sogenannten Grunddienstbarkeit von 1975, die auf dem betreffenden Teil des Hoeneß-Grundstücks liegt. Dabei handelt es sich um ein Recht, das zugunsten eines Grundstücks im Grundbuch eines anderen Grundstücks eingetragen ist und unter anderem ein Wegerecht oder Baubeschränkungen betreffen kann - oder eben die Bepflanzung. Auf dem betreffenden Teil von Hoeneß' Grundstück stehen ältere Bäume, von denen einer aber marode sein soll und gefällt werden müsse. Die beiden neuen Bäume habe Hoeneß als Ersatz pflanzen lassen, hieß es. Der Fall landete vor dem Landgericht, da der Streitwert auf mehr als 10.000 Euro angesetzt ist. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehaltenKeine gütliche Einigung
Alte Bäume auf dem Grundstück