Viereinhalb Jahre nach der Wirecard-Pleite wird Bayerns Oberstes Landesgericht an diesem Freitag stellvertretend für eine Lawine von Schadenersatzforderungen die Musterklage eines hessischen Aktionärs verhandeln. Doch dabei wird es weniger um Wirecard gehen als um die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, die die mutmaßlich falschen Bilanzen des 2020 zusammengebrochenen Dax-Konzerns über Jahre bestätigt hatte. Musterkläger-Anwalt Peter Mattil geht davon aus, dass ein vergleichsweise schnelles Urteil innerhalb der nächsten Jahre möglich ist. Das sagte der Münchner Jurist der Deutschen Presse-Agentur.
Rechtsfragen für Feinschmecker
Das Gericht will zunächst prüfen, ob im Rahmen des Kapitalanleger-Musterverfahrens überhaupt gegen EY verhandelt werden kann. In der Formulierung des Gerichts: Es wird insbesondere darum gehen, ob die «Feststellungsziele» gegen EY «statthaft» seien.
Auf Entschädigung hoffen können geschädigte Anleger dann, wenn sie durch falsche Informationen zum Kauf der jeweiligen Aktie verleitet wurden. Im Fall Wirecard waren es die mutmaßlich frei erfundenen Gewinne in den Bilanzen des Konzerns - bestätigt durch die Abschlussprüfer von EY. Eine Rechtsfrage ist, ob Bestätigungsvermerke und Unterschriften der EY-Prüfer unter den Wirecard-Bilanzen Kapitalmarktinformationen waren oder nicht. Eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Klagen ist darüber hinaus der Nachweis, dass Anleger vorsätzlich in die Irre geführt wurden.
Bei Ex-Vorstandschef Braun ist nicht viel zu holen - EY das eigentliche Ziel
EY steht in einer Reihe von 11 «Musterbeklagten» zwar nur an zweiter Stelle hinter Ex-Vorstandschef Markus Braun. Doch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist die eigentliche Zielscheibe. Denn bei Braun ist nicht mehr viel zu holen. Der österreichische Manager war einst Milliardär. Doch mit der Wirecard-Pleite verlor auch Braun sein zum größten Teil aus Wirecard-Aktien bestehendes Vermögen. Die übrigen Musterbeklagten können ebenfalls keine dreistelligen Millionensummen zahlen: Es handelt sich um Brauns zwei Mitangeklagte im Strafverfahren, einen früheren Wirecard-Finanzvorstand, vier ehedem mit Wirecard befasste EY-Prüfer persönlich sowie die zwei Insolvenzverwalter der Wirecard AG und der Vermögensverwaltung Brauns.