Das Wirecard-Musterverfahren um die Schadenersatzforderungen geschädigter Aktionäre hat mit einer Überraschung begonnen: Der 1. Zivilsenat des bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) zerpflückte in der mündlichen Verhandlung die Vorlage des Landgerichts München I zu den «Feststellungszielen» des Musterverfahrens. «Die juristische Qualität des Vorlagebeschlusses ist, sehr vorsichtig formuliert, äußerst dürftig», sagte die Vorsitzende und BayObLG-Präsidentin Andrea Schmidt.
Auf dem Münchner Musterverfahren ruhen die Hoffnungen zehntausender Wirecard-Aktionäre, für die die Pleite des Dax-Konzerns im Sommer 2020 Kursverluste in Milliardenhöhe mit sich brachte - beim Insolvenzverwalter Michael Jaffé haben 50 000 Wirecard-Aktionäre Forderungen von 8,5 Milliarden Euro angemeldet. Auf Schadenersatz geklagt haben 8500 Anleger, weitere 19 000 haben Schadenersatzforderungen angemeldet, ohne Klage eingereicht zu haben. Als Musterkläger ausgewählt - quasi stellvertretend für die übrigen Aktionäre - hat das Oberste Landesgericht einen hessischen Bankkaufmann, der nach Angaben seines Anwalts Peter Mattil mit Wirecard-Papieren eine halbe Million Euro verloren hat.