Nach jahrelangen Streitigkeiten hat sich die Münchner Stadtsparkasse zu nachträglichen Zinsnachzahlungen an 2.400 Kundinnen und Kunden verpflichtet. Die kommunale Bank und der Bundesverband der Verbraucherzentrale haben sich in einem Musterverfahren auf einen Vergleich geeinigt, wie das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) mitteilte. Die Kläger sollen nun nach Angaben der Sparkasse je nach Laufzeit ihrer Verträge zwischen 0,85 und 8,15 Prozent Zinsen nachgezahlt bekommen. Der Vergleich gilt laut Gericht aber nur, wenn weniger als 30 Prozent der angemeldeten Sparkassenkunden diesen ablehnen.