Bayerns Antisemitismusbeauftragter Ludwig Spaenle fordert ein grundsätzliches Verbot des bei propalästinensischen Demonstrationen oft verwendeten Slogans «From the river to the sea» («Vom Fluss bis zum Meer»). Er sprach sich am Freitag für eine Änderung des Strafgesetzbuches aus und reagierte damit auch auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom Vortag.
Der VGH hatte dabei in einem konkreten Einzelfall ein pauschales Verbot des Slogans für rechtswidrig erachtet und gab damit der Beschwerde einer Frau statt, die für den kommenden Montag (1. Juli) eine Demonstration in München angemeldet und auch Plakate mit der Aufschrift angekündigt hat. Die Stadt erließ jedoch die Auflage, die Parole nicht zu verwenden, weil damit der Anfangsverdacht für eine Straftat vorliege. Der VGH argumentierte aber, ob die Verwendung des Slogans einen Straftatbestand erfülle, hänge vom Einzelfall und insbesondere davon ab, ob ein erkennbarer Bezug zur Terrororganisation Hamas oder anderen verbotenen Vereinigungen vorliege.