Der wegen Mordes an zwei Ukrainern im oberbayerischen Murnau verurteilte Russe ficht das Urteil an. Er habe für seinen Mandanten Revision eingelegt, teilte Verteidiger Uwe Paschertz auf Anfrage mit. Ziel sei die Aufhebung des Urteils und Neuverhandlung. Zur Begründung der Revision müssten nun die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet werden.
Das Landgericht München II hat den 58-jährigen Russen am 7. März wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit könnte die Strafe voraussichtlich nicht nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.
Die 23 und 36 Jahre alten Soldaten waren wegen Kriegsverletzungen in der Unfallklinik Murnau operiert worden und körperlich eingeschränkt. Der Russe hatte dem Urteil zufolge im vergangenen April mit den beiden getrunken. Dann kam es zum Streit. Der Russe ging nach Hause, holte ein Messer - und erstach beide.