Wegen der Protestaktion auf dem Hof von Bayerns Bauernpräsidenten Günther Felßner müssen fünf Angeklagte eine Geldstrafe wegen Hausfriedensbruchs zahlen. Sie hatten im März 2025 mit Pyrotechnik, Bannern und Plakaten gegen die mögliche Ernennung des Politikers zum Bundesagrarminister protestiert, wie Richter Andre Gläßl in Nürnberg feststellte. Einen Beschuldigten sprach er frei.
Gegen eine siebte Beschuldigte wurde das Verfahren kurz vor Prozessende abgetrennt. Die fünf Verurteilten müssen nun Geldstrafen in Höhe von 1.200 Euro bis 2.000 Euro zahlen. Das Urteil vom Amtsgericht Hersbruck ist noch nicht rechtskräftig. Aus Platzgründen war der Prozess ins Nürnberger Justizgebäude verlegt worden.
Bayerns Bauernpräsident Günther Felßner hatte dort am Vormittag die an der Protestaktion von «Animal Rebellion» Beteiligten als «Terroristen» bezeichnet. «Ich halte es für einen terroristischen Akt», sagte der CSU-Politiker. Die Aktivisten seien bereit gewesen, Gewalt anzuwenden und gegen Gesetze zu verstoßen, um ihr Ziel zu erreichen. «Meine Familie ist überfallen worden», so Felßner.