Im Prozess um einen Hammermord an zwei Senioren in Günzburg wird weiter über die Schuldfähigkeit des angeklagten 31-Jährigen gerungen. Kurz vor den Plädoyers legte die Verteidigung des Mannes zwei Schreiben vor, mit denen belegt werden soll, dass der Angeklagte bei der Tat psychisch krank gewesen sei.
Die Diskussion darüber verzögerte den Prozess, bei dem am Donnerstag bereits das Urteil verkündet werden sollte, erheblich. In den kommenden Wochen sind nun mehrere weitere Verhandlungstage geplant.
Das Landgericht Memmingen bestellte am Donnerstag zunächst nochmals den Gerichtspsychiater ein, die Verteidigung den von ihr beauftragten zusätzlichen Gutachter. Beide hatten bereits am Vortag kontrovers darüber diskutiert, ob bei dem 31 Jahre alten Deutschen eine Wahnvorstellung vorliegt und er deswegen nur eingeschränkt schuldfähig oder sogar schuldunfähig sein könnte.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, aus Rache seine Großmutter und deren Mann mit einem Hammer erschlagen zu haben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war er davon ausgegangen, dass der Partner der Großmutter die Mutter des Beschuldigten sexuell missbraucht und die Großmutter dabei tatenlos zugesehen habe. Ob es diese Missbrauchstaten tatsächlich vor Jahrzehnten gegeben hat, ist unklar. Die Getöteten waren 74 und 78 Jahre alt.