Die Staatsanwaltschaft hat wegen der Misshandlungsvorwürfe in der Augsburger Justizvollzugsanstalt (JVA) weitere Beamte wegen Körperverletzungsdelikten und anderer Straftaten angeklagt. Zehn ehemalige Mitglieder der Sicherungsgruppe der JVA werden in der zweiten Anklage beschuldigt, wie die Staatsanwaltschaft berichtete. Bereits im Januar hatte die Behörde Anklage gegen die ehemalige JVA-Leiterin, ihre frühere Stellvertreterin sowie ein weiteres ehemaliges Mitglied der Sicherungsgruppe erhoben.
Beide Anklagen liegen nun beim Landgericht in Augsburg. Das Gericht muss über die Zulassung und die Eröffnung von Hauptverfahren entscheiden. Einen Termin für mögliche Prozesse gibt es bislang nicht. Bis zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahren gilt für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
Die Vorwürfe gegen Mitarbeiter der JVA in Gablingen bei Augsburg waren im Herbst 2024 bekanntgeworden. Im Zentrum steht insbesondere die frühere stellvertretende Anstaltsleiterin. Deren Verteidiger hatten die Anschuldigungen mehrfach zurückgewiesen. Die Anwälte sprachen davon, dass die strafrechtliche Fokussierung auf die JVA-Führungskräfte ein politisch durchschaubares Manöver sei, um das Versagen der tatsächlich Verantwortlichen auszublenden.
Mussten Häftlinge tagelang nackt auf dem blanken Boden liegen?
Bei der neuen Anklage geht es um vorsätzliche und gefährliche Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung und Nötigung. Den Angeschuldigten werde vorgeworfen, in wechselnder Beteiligung im Zeitraum zwischen Oktober 2022 und Oktober 2024 in insgesamt 39 Fällen Straftaten zum Nachteil von 35 Gefangenen begangen zu haben, erläuterte Oberstaatsanwalt Andreas Dobler.
Die vorgeworfenen Tatbeiträge würden sich dem Umfang nach teils erheblich unterscheiden. Nicht jeder der zehn Angeschuldigten soll an den vorgeworfenen Taten im gleichen Maße beteiligt gewesen sein.
Bei den Vorwürfen geht es vornehmlich um das Einsperren von Insassen in die sogenannten besonders gesicherten Hafträume. Diese karg ausgestatteten Sonderzellen, die für aggressive oder suizidgefährdete Häftlinge gedacht sind, sollen zu oft oder zu lange belegt worden sein, auch um Inhaftierte zu schikanieren. «Dabei sollen die Angeschuldigten die Gründe für die Unterbringung teilweise frei erfunden oder absichtlich provoziert haben», sagte Dobler.
Zudem sollen die Häftlinge mitunter auch ohne die Mindestausstattung dieser Spezialzellen - also Matratze oder sonstige Liegeunterlage sowie Papierunterhose - eingesperrt worden sein. Dadurch sollen die Insassen gezwungen gewesen seien, «teilweise mehrere Tage und Nächte hinweg unbekleidet auf dem blanken Boden zu verbringen».
Sicherungsgruppen sind die Spezialkräfte der JVA
Ferner sollen Häftlinge von den Gefängnismitarbeitern körperlich misshandelt worden sein. Zu Gewalttaten von Mitarbeitern der Augsburger JVA soll es auch in der oberbayerischen Jugendstrafvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth gekommen sein. Dort sollen Mitarbeiter der Augsburger Sicherungsgruppe im Oktober 2024 einen externen Einsatz gehabt haben, bei dem es zu Übergriffen auf fünf Gefangene gekommen sei.
Die Sicherungsgruppen in den bayerischen Gefängnissen bestehen aus besonders ausgewählten Justizbeamten, die bei Konfliktsituationen zum Einsatz kommen. Sie sind quasi die Spezialeinheiten der JVA und werden beispielsweise für Zellenkontrollen bei als gefährlich eingestuften Gefangenen eingesetzt, auch bei körperlichen Auseinandersetzungen greifen sie ein. Die Augsburger Sicherungsgruppe besteht seit dem Jahr 1999.
Ministerium will die Bedingungen für die Häftlinge verbessern
Die deutsche Anti-Folter-Kommission hatte in der Vergangenheit die Zustände in der JVA Augsburg-Gablingen ebenfalls mehrfach kritisiert, auch dabei ging es insbesondere um die Praxis in den Spezialzellen. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist eine unabhängige Einrichtung zur Prävention von Folter und Misshandlung in Deutschland. Nach einer unangemeldeten Kontrolle der Augsburger JVA kritisierte die Kommission eine mögliche Vertuschung der Zustände vor Ort.
Das Justizministerium in München will wegen des Skandals um die Misshandlungsvorwürfe die Bedingungen in allen bayerischen Gefängnissen verbessern. Das Ministerium hatte eine Expertenkommission eingesetzt, um die bisherigen Zustände zu untersuchen und Vorschläge zu erarbeiten. Eine Konsequenz ist, dass künftig in den besonders gesicherten Hafträumen die Häftlinge nur noch maximal 72 Stunden verbleiben dürfen, ohne dass die Maßnahme von einem Richter überprüft wird.
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