Knapp vier Wochen nach dem gewaltsamen Tod zweier Schwestern im unterfränkischen Alzenau ermittelt die Staatsanwaltschaft nun wegen Mordes gegen den Verdächtigen. Bislang waren die Ermittler von Totschlag ausgegangen. Bei der getöteten Ehefrau prüft die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe, wie eine Sprecherin mitteilte. Das andere Opfer könnte umgebracht worden sein, um das Verbrechen an der Schwester zu verdecken oder erst zu ermöglichen.
Lebenslang bei Mord
Juristisch gesehen ist ein Mord die vorsätzliche Tötung eines Menschen, bei der bestimmte Mordmerkmale wie Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier oder andere niedrige Beweggründe erfüllt sind. Als Mörder gilt auch, wer einen Menschen grausam, heimtückisch oder um eine andere Tat zu verdecken tötet. Wer als Mörder überführt wird, muss die Tat in der Regel mit lebenslanger Haft büßen - das sind mindestens 15 Jahre.
Motiv unbekannt
Der Tatverdächtige soll am 26. Juni in der Kleinstadt an der bayerisch-hessischen Grenze seine getrennt lebende Ehefrau (64) und deren Schwester (69) getötet haben, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. «Der Beschuldigte hat sich bisher nicht zu seinem Motiv geäußert», teilte die Staatsanwaltschaft mit. Hinweise auf eine psychische Erkrankung des damals 66-Jährigen gebe es nicht.
Die Frauen hatten unter anderem Stich- und Schnittverletzungen erlitten. «Mit welchen Gegenständen die Opfer getötet wurden, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen», so die Behördensprecherin.
Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der Deutsche bereits im März 2024 seine Ehefrau beleidigt, bedroht und verletzt.
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