Logo DieBayern.de News
Nachrichten / Justiz

Mehr als 90 Mal auf Kollegen eingestochen? Mordanklage

Mehr als 90 Mal auf Kollegen eingestochen? Mordanklage
Der Verdächtige soll sein Opfer heimtückisch mit einem Gemüsemesser ermordet haben. (Symbolbild) / Foto: Peter Kneffel/dpa
Von: DieBayern.de News
Im Osten Oberbayerns nehmen Polizisten auf einem Stadtplatz einen Mann fest. In seiner Wohnung finden sie seinen toten Kollegen - mit mehr als 90 Stichverletzungen.

Nach mutmaßlich mehr als 90 Stichen gegen seinen Kollegen ist Mordanklage gegen einen 51-Jährigen erhoben worden. Der Mann soll im Juni 2025 sein Opfer auf dem Balkon der gemeinsamen Wohnung in Neuötting (Landkreis Altötting) überraschend mit einem Gemüsemesser angegriffen haben, wie die Staatsanwaltschaft Traunstein mitteilte. Die Ermittler gehen von einem heimtückischen Mord aus. 

Der Mann mit polnischer Staatsangehörigkeit war noch am selben Tag im Bereich des Stadtplatzes nahe dem Tatort festgenommen worden, wie die Polizei damals mitteilte. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. 

Mehr aus dieser Kategorie

Weiterer Kollege eilte zu Hilfe - und flüchtete nach Angriff

Der Staatsanwaltschaft zufolge war ein anderer Kollege dem Opfer noch zu Hilfe geeilt. Er sei aber von dem 51-Jährigen getreten worden und dann geflüchtet. Der Angreifer soll dann weiter auf den 64-Jährigen eingestochen haben - insgesamt habe das Opfer mehr als 90 Stichverletzungen erlitten und sei letztlich verblutet. Zum mutmaßlichen Motiv machten die Ermittler zunächst keine Angaben.

Ein Gutachter kam laut Staatsanwaltschaft aber zu dem Ergebnis, dass der Verdächtige bei der Tat voll schuldfähig war. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Ob es zum Prozess wegen Mordes kommt, entscheidet das Landgericht Traunstein.

Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

DieBayern.de News
Artikel von

DieBayern.de News

DieBayern.de News ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Es gilt der Kodex der Plattform. Die Plattform prüft und behandelt Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem NetzDG.

Social Media