Im Fall der Tötung von drei Menschen in einem Mehrfamilienhaus in Schwaben hat die Staatsanwaltschaft für den angeklagten Sportschützen eine lebenslange Haft gefordert. Staatsanwalt Thomas Junggeburth beantragte vor dem Landgericht Augsburg eine Verurteilung wegen dreifachen Mordes und zweifachen versuchten Mordes. Nach seiner Überzeugung wollte der beschuldigte 65-Jährige durch sein «eiskaltes Vorgehen» einen jahrelangen Nachbarschaftsstreit endgültig beenden.
Im Unterschied zu dem Ankläger sah der Verteidiger, dass sein Mandant bei der Tat aufgrund einer psychischen Erkrankung vermindert schuldfähig gewesen sei. Er sei entsprechend dem gesetzlichen Rahmen somit nur zu einer Haftstrafe zwischen 3 und 15 Jahren zu verurteilen, sagte Rechtsanwalt Walter Rubach.
Eine eingeschränkte Schuldfähigkeit erkannte Junggeburth nicht. In dem Prozess hatten Sachverständige zu dieser Frage zwei gegensätzliche Gutachten vorgetragen. Der Staatsanwalt beantragte, dass die Strafkammer im Urteil auch die besondere Schwere der Schuld feststellt. In diesem Fall wäre die Freilassung des deutschen Staatsbürgers nach bereits 15 Jahren Gefängnis erheblich erschwert. Das Urteil soll am kommenden Freitag verkündet werden.