Die Genehmigung für das Atommüll-Zwischenlager im schwäbischen Gundremmingen wird nicht aufgehoben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat erneut eine entsprechende Klage von Nachbarn der Atomanlage abgewiesen (Az. 22 A 17.40026).
Die vor mehr als 20 Jahren erteilte Genehmigung für das Lager für verbrauchte Brennelemente bleibt damit weiterhin in Kraft, teilte der VGH am Freitag mit. Aktuell ist das Atomlager bis zum Jahr 2046 genehmigt.
Der VGH bestätigte damit eine frühere Entscheidung. Denn bereits im Jahr 2006 waren zum Start der Einlagerung Klagen gegen das Lager in Gundremmingen (Landkreis Günzburg) sowie die beiden anderen Zwischenlager in Bayern abgewiesen worden.
Die fünf Kläger des aktuellen Verfahrens leben zwischen vier und elf Kilometer von dem Zwischenlager entfernt. Sie sahen trotz der früheren Entscheidung ihre Sicherheit gefährdet. Sie kritisierten, dass die Risiken eines Flugzeugabsturzes auf das Lager und der Beschuss durch Terroristen nicht hinreichend geprüft worden sei.