Um absehbaren Ärger bei der Einreise in bestimmte Länder aufgrund älterer Einreisestempel anderer Länder zu vermeiden, dürfen Privatreisende einem Urteil zufolge einen zweiten Reisepass bekommen. Der Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs entschied in einem Rechtsstreit zwischen einer Privatperson und ihrer passausstellenden Behörde für den Kläger. Auch eine Privatreise könne ein «berechtigtes Interesse» sein und eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot zweier Reisepässe begründen, entschied der Senat.
«Man muss das berechtigte Interesse natürlich nachweisen», betonte ein Sprecher des Gerichts. «Man kann nicht hingehen und sagen, ich plane eine Weltreise, sondern man muss es ausreichend plausibel belegen.» Hintergrund sind die Einreisebestimmungen mancher Länder, die Einreisen verbieten, wenn die Reisenden zuvor in bestimmten anderen Ländern waren. Beispiele dafür sind laut Gericht etwa die USA nach einem Aufenthalt im Iran.