Um absehbaren Ärger bei der Einreise in bestimmte Länder aufgrund älterer Einreisestempel anderer Länder zu vermeiden, dürfen Privatreisende einem Urteil zufolge einen zweiten Reisepass bekommen. Der Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs entschied in einem Rechtsstreit zwischen einer Privatperson und ihrer passausstellenden Behörde für den Kläger. Auch eine Privatreise könne ein «berechtigtes Interesse» sein und eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot zweier Reisepässe begründen, entschied der Senat.
«Man muss das berechtigte Interesse natürlich nachweisen», betonte ein Sprecher des Gerichts. «Man kann nicht hingehen und sagen, ich plane eine Weltreise, sondern man muss es ausreichend plausibel belegen.» Hintergrund sind die Einreisebestimmungen mancher Länder, die Einreisen verbieten, wenn die Reisenden zuvor in bestimmten anderen Ländern waren. Beispiele dafür sind laut Gericht etwa die USA nach einem Aufenthalt im Iran.
Einige Länderkombinationen sind ein Problem
Der Mann hatte befürchtet, auf seiner anstehenden Weltreise Probleme bei der Einreise etwa in den Iran zu bekommen, wenn Stempel im Pass belegten, dass er zuvor in Israel gewesen sei. Die Verwaltungsgemeinschaft verwehrte ihm dennoch unter Berufung auf das Passgesetz einen zweiten Reisepass.
Die hiergegen erhobene Klage hatte vor dem Verwaltungsgericht Augsburg im Oktober 2023 in erster Instanz Erfolg, weil der Kläger ein berechtigtes Interesse nachgewiesen und somit Anspruch auf einen zweiten Pass habe. Dagegen ging die Verwaltungsgemeinschaft in Berufung, die nun jedoch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen wurde. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom vergangenen Donnerstag steht der Behörde nur noch die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht zur Verfügung.
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