Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Klage eines Beamten der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Augsburg-Gablingen gegen seine Suspendierung im Zusammenhang mit Misshandlungsvorwürfen abgewiesen.
Das Justizministerium hatte nach Angaben des Gerichts den Mann im Oktober 2024 mit sofortiger Wirkung suspendiert. Der Bescheid wurde damit begründet, dass dem Mann vorgeworfen werde, bei der Ausübung seiner dienstlichen Aufgaben eine Körperverletzung im Amt begangen zu haben. Dagegen hatte der Beamte geklagt.