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Enkel wegen Mordes an seiner Großmutter verurteilt

 Der 24 Jahre alte Angeklagte soll seine Großmutter ermordet haben. (Archivfoto)  / Foto: Felix Hörhager/dpa
Der 24 Jahre alte Angeklagte soll seine Großmutter ermordet haben. (Archivfoto) / Foto: Felix Hörhager/dpa

Ein Enkel steht wegen Tötung seiner Oma vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen Mordes angeklagt. Was sie als Motiv vermutet - und wie er selbst die Tat darstellt.

Das Landgericht München I hat einen 24-Jährigen für den Mord an seiner Großmutter zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im März 2025 seine Oma erwürgt hatte, dann versuchte, ihren Suizid vorzutäuschen und ihr Bankschließfach leerzuräumen. Dort verwahrte die Seniorin neben Schmuck rund 69.000 Euro und 20.000 US-Dollar. Damit habe er seine Flucht finanzieren wollen. Doch der Plan misslang. 

Streit um Bananen und Mangos

Als Mordmerkmal sah das Gericht Heimtücke, weil die Großmutter nicht damit rechnete, von ihrem eigenen Enkel angegriffen zu werden. Die Staatsanwaltschaft war zunächst in ihrer Anklage auch noch von Habgier ausgegangen, weil die 76-Jährige mit Kontaktabbruch gedroht hatte und der Angeklagte somit fürchten musste, von ihr keine finanzielle Unterstützung mehr zu bekommen. Die Großmutter hatte vom Enkel ihren Wohnungsschlüssel zurückgefordert, nachdem dieser ihre Wohnung ohne ihre Erlaubnis betreten und sich Bananen und Mangos genommen hatte.

Der junge Mann selbst hatte gestanden, seine Großmutter getötet zu haben. Er gab aber an, im Affekt gehandelt zu haben, weil seine Oma ihn immer wieder niedergemacht und ihn am Tattag «zehn Minuten lang angeschrien, beleidigt» habe. Die Großmutter habe ihn mit voller Wucht geohrfeigt. «Da ist etwas in mir gekippt.» Er habe «Rot» gesehen. Er habe die Kontrolle verloren und die Seniorin am Hals gepackt und gewürgt. Als er von ihr abgelassen habe, habe er keinen Puls mehr gefühlt.

Enkel sprach von Affekttat

Er habe aber nichts rauben wollen und es mitnichten auf das Geld der Großmutter abgesehen, hatte der Angeklagte in einer Erklärung gesagt, die sein Verteidiger vor Gericht verlas. Es war «keine geplante Tat, sondern eine Affekttat, die ich mir nie verzeihen werde». 

Das glaubte ihm das Gericht so nicht. «Sehr vieles aus dieser Einlassung» wirke «konstruiert», sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl. Es gebe keine Hinweise auf jahrelanges «herabwürdigendes Verhalten» der Seniorin. «Wir haben hier in der Tat viel Gutes über die Verstorbene gehört», sagte Ehrl. «Der Einzige, der hier viel Schlechtes über die Verstorbene gesagt hat, ist ihr Enkel, der Angeklagte.»

Der 24-Jährige hatte versucht, die Tat zu verschleiern, indem er seiner toten Oma Schnittverletzungen zufügte, ihre Leiche in die Badewanne legte und so ihren Suizid vortäuschen wollte. 

Die Putzfrau der Großmutter fand die Tote tags darauf. Die Ermittler gingen bald von einem Tötungsdelikt aus. Nach einigen Tagen wurde der Enkel unter Tatverdacht in einem Münchner Hotel festgenommen.

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