Ein 51 Jahre alter Mann ist von der 5. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er seine Ehefrau ermordet hat.
Der Angeklagte hatte gestanden, die Frau nach der Trennung im September vergangenen Jahres in ihrem Bett mit einem Nachthemd erdrosselt zu haben. Ihre Leiche transportierte er anschließend in ein Waldstück in der Nähe des Wohnortes Pommelsbrunn im Landkreis Nürnberger Land und vergrub sie. Die Überreste der Getöteten waren erst Monate nach der Tat gefunden worden.
Entschluss erst kurz vor der Tat
Richter Markus Bader betonte, dem Wesen des Angeklagten sei ein Gewaltverbrechen eigentlich fremd, er habe den Entschluss zur Tötung seiner Ehefrau erst unmittelbar vor der Tat gefasst. Da er die Frau im Schlaf überrascht habe, sei das Mordmerkmal der Heimtücke aber gegeben.
Eine mildere Bestrafung wegen Totschlags, wie sie die Verteidigung verlangt hatte, komme nicht in Betracht. Eine besondere Schwere der Schuld - wie von der Staatsanwaltschaft gefordert - stellte das Gericht ebenfalls nicht fest. Dagegen spreche insbesondere das umfassende Geständnis. Niedere Beweggründe, wie bei einem Femizid, seien in diesem besonderen Fall nicht gegeben gewesen.
Verzweiflung und Depressionen
Der Mann, schon Jahre vor der Tat an einer Depression erkrankt, sei verzweifelt gewesen, er habe einsehen müssen, dass seine Ehe und damit seine Familie unwiderruflich gescheitert gewesen sei. Alles, was für ihn einen Wert dargestellt habe, habe er davonschwimmen sehen.
Die Frau hatte sich am Tag der Tat mit einem anderen Mann zu einem Kinobesuch verabredet und war erst in der Nacht nach Hause gekommen. Ein letzter Versuch per SMS, das «Ruder herumzureißen», wie Bader es in seiner Urteilsbegründung ausdrückte, war von der Frau unbeantwortet geblieben.
Das gemeinsam erworbene Einfamilienhaus hatte der Automechaniker bereits Wochen vorher auf Geheiß der Frau verlassen, hatte mit ein paar notdürftigen Habseligkeiten vorwiegend in seinem Auto gewohnt. Allerdings kehrte er immer wieder zurück, um das Gespräch mit seiner Ehefrau zu suchen, wie er vor Gericht sagte. In der Wohnung, in der auch sein Sohn lebte, hatte er mehrere Kameras angebracht, um seine Frau zu überwachen.
Bader erklärte, mit dem Geständnis habe der Angeklagte seinen beiden Kindern und seinen übrigen Angehörigen einen großen Dienst erwiesen. Der Angeklagte hatte seine Schuld - für die es eine erdrückende Beweislage gegeben hatte - am ersten Verhandlungstag nach langem Zögern und auf beharrliches Zureden von Gericht und Verteidigung eingeräumt.
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