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Betrug mit Buchverkäufen - Haftstrafen für mutmaßliche Bande

Für die Dienstleistung sollen die Angeklagten von ihren Kundinnen und Kunden laut Anklage vier- bis fünfstellige Geldsummen verlangt haben. (Symbolbild) / Foto: Daniel Karmann/dpa
Für die Dienstleistung sollen die Angeklagten von ihren Kundinnen und Kunden laut Anklage vier- bis fünfstellige Geldsummen verlangt haben. (Symbolbild) / Foto: Daniel Karmann/dpa

Satte Summen kassiert, aber keine Bücher verkauft: Fünf Männer und eine Frau sollen mit Haustürgeschäften bundesweit Kunden betrogen haben. Nun verhängte ein Gericht Haftstrafen.

Fünf Männer und eine Frau sind wegen zahlreicher Betrugsfälle mit angeblichen Buchverkäufen zu Haftstrafen verurteilt worden. Eine Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth verhängte gegen die mutmaßliche Bande Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung und drei Jahren und neun Monaten Haft. Dies teilte eine Gerichtssprecherin mit.

Die sechs Angeklagten im Alter zwischen 26 und 46 Jahren sollen als Vermittler und Hinterleute bei Haustürgeschäften im ganzen Bundesgebiet vorgegeben haben, Bücherreihen, Lexikonsammlungen oder Nachdrucke historischer Bücher zu verkaufen. 

Sie sollen nie vorgehabt haben, Bücher zum Verkauf anzubieten

Für diese Dienstleistung sollen die Angeklagten von ihren Kundinnen und Kunden laut Anklage vier- bis fünfstellige Geldsummen verlangt haben. Die Einnahmen gingen demnach an eine Handelsgesellschaft in Nürnberg. Doch anders als gegenüber den Geschädigten angegeben, sollen die Angeklagten nie vorgehabt haben, die Bücher zum Verkauf anzubieten.

Das Geld strichen sie laut Staatsanwaltschaft für sich selbst ein. Mindestens 43 Menschen sollen sie mit dieser Masche betrogen und so rund 300.000 Euro erbeutet haben. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten gewerbs- und bandenmäßigen Betrug beziehungsweise Beihilfe dazu vor. Teilweise wurden sie vor Gericht von den angeklagten Vorwürfen freigesprochen.

Um den entstandenen Schaden wiedergutzumachen, ordnete das Gericht gegen mehrere Angeklagten eine sogenannte Einziehung von Wertersatz jeweils in fünfstelliger Höhe an. Auch bei dem von den Angeklagten betriebenen Unternehmen sollen rund 246.000 Euro eingezogen werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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