Mit dem Streit um die Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg in der «Allianz gegen Rechtsextremismus» hat sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt. Der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach sieht in der Mitgliedschaft einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot, weil sich der Verein in der Vergangenheit wiederholt kritisch zur AfD geäußert hatte.
In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht in Ansbach die Klage der AfD abgelehnt, vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hatte die Partei jedoch Erfolg. Nachdem die Stadt Nürnberg dagegen Revision eingelegt hatte, sind nun die höchsten deutschen Verwaltungsrichter am Zug.
Nürnberg ist Gründungsmitglied des Vereins, der sich dem Kampf gegen Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus verschrieben hat. Der Allianz gehören eigenen Angaben zufolge 164 Kommunen sowie 358 zivilgesellschaftliche Organisationen und Institutionen an.