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Bundesfinanzhof muss sparen und verliert einen Senat

Der Bundesfinanzhof verliert einen Senat und Richterstellen. (Symbolbild) / Foto: Sven Hoppe/dpa
Der Bundesfinanzhof verliert einen Senat und Richterstellen. (Symbolbild) / Foto: Sven Hoppe/dpa

Die Bundesgerichte sind die höchsten Instanzen der deutschen Rechtsprechung. Opfer von Sparmaßnahmen werden sie nur selten. Es kommt aber vor, wie jetzt beim Bundesfinanzhof.

Der Bundesfinanzhof (BFH) verliert einen seiner elf Senate: An diesem Freitag wird der bislang für Umsatz- und Bilanzsteuerrecht zuständige XI. Senat offiziell aufgelöst, wie der BFH in München mitteilte. Das gehe einher mit einem Stellenabbau: Statt der fast 60 Richterinnen und Richter sollen es künftig noch 53 sein. 

Richter, die in Pension gehen, werden demnach nicht ersetzt. Zwangsversetzungen an andere Gerichte gebe es nicht. Der BFH ist das höchste deutsche Gericht für Steuer- und Zollstreitigkeiten. 

Nach einem Bericht der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» verliert nach Aussage des Bundesjustizministeriums auch das Bundesverwaltungsgericht Richterstellen. Sparmaßnahmen bei Bundesgerichten sind selten. Der Anstoß ging von Berlin aus, darüber hatte die «Neue Juristische Wochenschrift» im Frühjahr berichtet. 

Immer weniger zivile Gerichtsverfahren

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Gerichtsverfahren in allen Zweigen der zivilen Gerichtsbarkeit stark gesunken. So gingen am BFH im Jahr 2015 noch 2.632 Verfahren ein, 2024 waren es 1.744. Schon die abgewählte Ampel-Koalition verfolgte Pläne, den Gang vor Gericht für die Bürger wieder attraktiver zu machen.

Am BFH werden die Fälle des aufgelösten XI. künftig vom V. und IX. Senat übernommen. «Die Reduzierung der Senate führt zu keiner Beeinträchtigung des effektiven Rechtsschutzes», sagte BFH-Präsident Hans-Josef Thesling. «Der BFH wird weiterhin in gewohnter und von den Steuerbürgerinnen und -bürgern erwarteter kompetenter Weise Recht sprechen.»

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