Das Verfahren zum Tod einer jungen Frau vor mehr als 48 Jahren in Unterfranken muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Schweinfurt gegen einen 72-Jährigen aufgehoben, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte. Zur Begründung hieß es: «Der Angeklagte hat mit Erfolg geltend gemacht, dass die Vorsitzende Richterin der Schwurgerichtskammer aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit im Auslieferungsverfahren als Beamtin der Generalstaatsanwaltschaft in dieser Strafsache kraft Gesetzes ausgeschlossen war.» Das neuerliche Verfahren soll nun vor dem Landgericht Würzburg stattfinden.
Das Landgericht Schweinfurt hatte den Angeklagten am 29. Juli 2025 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Aus Sicht der Kammer gibt es keinen Zweifel an der Täterschaft des ehemaligen US-Soldaten, der zur Tatzeit am 20. April 1978 erst 24 Jahre alt war. Der Angeklagte hingegen hatte im Prozess seine Unschuld beteuert, seine Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Gegen das Urteil hatte der Verdächtige Revision eingelegt.