Mit dem sogenannten Commercial Court stehen am Oberlandesgericht im München ab dem 1. Juni zwei neue spezialisierte Senate für größere nationale und internationale Wirtschaftsstreitigkeiten zur Verfügung. Dies hat das bayerische Kabinett nach Angaben der Staatskanzlei beschlossen. Nach Angaben von Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) seien die neuen Senate aber nur für Streitwerte von mindestens 500.000 Euro zuständig.
Zuständigkeit zunächst auf zwei Sachgebiete beschränkt
Die dortigen Richterinnen und Richter am Commercial Court seien zunächst aber nur für zwei Sachgebiete zuständig, hieß es weiter. Streitigkeiten in einer Lieferkette, also zwischen dem Hersteller eines Produkts und einem unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferer oder zwischen den Zulieferern untereinander, sowie bei bestimmten Streitigkeiten zwischen einer Gesellschaft und Mitgliedern ihres Leitungsorgans oder Aufsichtsrats.