Mehr als sieben Monate nach dem gewaltsamen Tod eines jungen Mannes im Spessart hat die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg eine Frau wegen Mordes angeklagt. Für ihren ebenfalls beschuldigten Ehemann beantragte die Behörde die Durchführung eines Sicherungsverfahrens - das ist in der Regel immer der Fall, wenn von einer Schuldunfähigkeit des Betroffenen zur Tatzeit ausgegangen wird, etwa aufgrund einer psychischen Erkrankung.
In einem Sicherungsverfahren geht es um die zeitlich unbegrenzte Unterbringung eines Beschuldigten in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses. Auch wenn es keine Anklage wie in einem normalen Strafverfahren gibt, sondern eine sogenannte Antragsschrift, wird solch ein Fall vor Gericht verhandelt.