Für den tödlichen Angriff auf eine Kollegin im fränkischen Mellrichstadt sollte der Angeklagte nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zu einer lebenslangen Haft wegen Mordes verurteilt werden. Zudem forderte Oberstaatsanwalt Markus Küstner in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Schweinfurt die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Folgt die Strafkammer diesem Antrag, ist eine Entlassung des 22 Jahre alten mutmaßlichen Täters aus Thüringen nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord aus Mordlust, Heimtücke und Ermöglichungsabsicht vor. «Prägend war sein innerstes Verlangen, jemanden zu töten», sagte Küstner. Zudem plädierte der Ankläger auf versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung.