2025 erhielten in Bayern 158 Ärzte staatliche Prämien für ihre Praxen im ländlichen Raum. «Die Verfügbarkeit einer ärztlichen Versorgung darf nicht von der Postleitzahl abhängen. Deshalb setze ich mich dafür ein, noch mehr Medizinerinnen und Mediziner für die Arbeit im ländlichen Raum zu gewinnen», sagte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). Die Prämien seien für Niederlassungen, Gründungen von medizinischen Versorgungszentren und Filialbildungen vergeben worden.
Medizinische Versorgung jenseits der Ballungszentren
Mit der Landarztprämie sollen Niederlassungen von Ärztinnen und Ärzten in ländlichen Regionen mit bis zu 60.000 Euro unterstützt und Praxisgründungen und -übernahmen erleichtert werden. Psychotherapeutinnen und -therapeuten können eine Förderung von bis zu 20.000 Euro erhalten.
Voraussetzung ist, dass sich die Medizinerinnen und Mediziner in Gemeinden mit nicht mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern niederlassen. Sie wurde im Jahr 2012 eingeführt und Anfang 2021 zur derzeitigen Landarztprämie weiterentwickelt.
Bei Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern liegt die Grenze bei 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Des Weiteren haben die Niederlassungen in Gemeinden zu erfolgen, die nicht überversorgt sind. Ärztinnen und Ärzte können auch dann eine Prämie erhalten, wenn sie eine schon bestehende Praxis übernehmen. Seit 2012 wurden so bereits 1.477 Ärztinnen und Ärzte finanziell unterstützen.