Das Oberlandesgericht Bamberg hat einem Discounter mehrere Werbeaussagen zu E-Zigaretten verboten. Die Entscheidung mit dem Aktenzeichen 3 UKl 30/25 e erging bereits im Januar als einstweilige Verfügung und ist inzwischen rechtskräftig, wie ein Sprecher des OLG bestätigt. Geklagt hatte der Verband Pro Rauchfrei.
Konkret ging es um mehrere Formulierungen auf der Seite netto-online.de, wie aus dem Urteil hervorgeht, das der dpa vorliegt. Zu diesen zählten unter anderem die Aufforderung, mit dem Produkt «eine neue Welt mit köstlichen und unglaublichen Geschmacksrichtungen» zu entdecken, das Anpreisen einer vielfältigen Auswahl an Aromen oder das Werben für «eine beeindruckende Geschmackswiedergabe und ein konstantes Dampferlebnis für nachhaltigen Genuss». Eine Anfrage bei Netto zu der Gerichts-Entscheidung blieb zunächst unbeantwortet.