Im Prozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hat eine Frau aus Oberfranken einen Teilerfolg gegen den Hersteller Astrazeneca erzielt. Eine Zivilkammer des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg verurteilte das Unternehmen am Montag zu einer umfassenden Auskunft über Nebenwirkungen seines Corona-Impfstoffs «Vaxzevria», wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Zivilprozess gehört zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland.
Das Unternehmen muss laut der nun getroffenen Entscheidung Daten zu allen bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs zur Verfügung stellen sowie zu sämtlichen weiteren Erkenntnissen, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen des Impfstoffs von Bedeutung sein können, «soweit diese das Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) betreffen». Die Auskünfte müssen für den Zeitraum vom 27. Dezember 2020, der Zulassung des Impfstoffs, bis zum 19. Februar 2024 erfolgen.
Die 33 Jahre alte Klägerin hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin von Astrazeneca impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie kam in ein Koma, letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden. Sie fordert von dem britisch-schwedischen Unternehmen Schmerzensgeld und Schadenersatz. Während des Verfahrens kam die nun erfolgreiche Auskunftsklage hinzu.