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Keine Genehmigungen für Cannabis-Clubs in Bayern

Keine Genehmigungen für Cannabis-Clubs in Bayern
29 Antragsteller warten in Bayern auf eine Genehmigung. (Archivbild) / Foto: Peter Kneffel/dpa
Von: DieBayern.de News
Seit Anfang Juli 2024 dürfen Vereinigungen unter strengen Regeln Cannabis anbauen - zumindest laut Gesetz. In Bayern geht es zäh voran.

In Bayern ist nach einem Bericht der Mediengruppe Ippen Media bisher keine einzige gemäß Cannabis-Gesetz mögliche nicht-kommerzielle Anbauvereinigung genehmigt worden. Das gehe aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervor, berichtet Ippen Media.

Demnach laufen im Freistaat aktuell noch 29 Genehmigungsverfahren, ein Antrag wurde bereits abgelehnt. Das für die Genehmigung zuständige Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bestätigte der Mediengruppe diese Zahlen.

Seit 1. Juli 2024 können diese sogenannten Cannabis-Clubs dazu einen Antrag in dem jeweiligen Bundesland stellen. Das zuständige Landesamt bestätigte der Mediengruppe, dass im Freistaat bis zum 22. Januar kein Cannabis-Club genehmigt wurde. Das liege vor allem an den Bestimmungen des bundesweiten Cannabis-Gesetzes. Es mache eine umfangreiche und zeitaufwändige Prüfung der Antragsunterlagen erforderlich. Diese Prüfung geschehe «sehr verantwortungsvoll».

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Ablehnung wegen Vereinsstrukturen

In Bayern hatte das LGL im November das Nein zur Genehmigung des Cannabis Social Club CSC-Minga mit der Satzung des Vereins begründet. Darin stand, dass sich nicht jedes Vereinsmitglied auch tatsächlich aktiv am Anbau beteiligen müsse, sondern alternativ beispielsweise auch bei Social-Media-Aktivitäten helfen könne. Diese Satzung widerspreche den gesetzlichen Vorgaben, schrieb das LGL in seinem Ablehnungsbescheid. Der Verein hatte die Entscheidung des LGL in einem offenen Brief «empörend und inakzeptabel» genannt.

Die bis Dezember 2024 meisten Genehmigungen erteilten dem Papier zufolge Niedersachsen (20) und Nordrhein-Westfalen (25). Insgesamt waren bis Dezember 83 Anträge positiv beschieden worden, 349 waren noch offen. Der Stand für Januar war hier nicht bekannt. 

Nach den Daten der Bundesregierung hatte bis Dezember auch das Saarland keine Genehmigung erteilt. Hessen wird ebenso in der Liste mit null Genehmigungen aufgeführt, das Land habe aber seit Januar mindestens zwei Clubs genehmigt, schreibt Ippen Media unter Berufung auf das Regierungspräsidium in Darmstadt.

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