In Bayern ist nach einem Bericht der Mediengruppe Ippen Media bisher keine einzige gemäß Cannabis-Gesetz mögliche nicht-kommerzielle Anbauvereinigung genehmigt worden. Das gehe aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervor, berichtet Ippen Media.
Demnach laufen im Freistaat aktuell noch 29 Genehmigungsverfahren, ein Antrag wurde bereits abgelehnt. Das für die Genehmigung zuständige Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bestätigte der Mediengruppe diese Zahlen.
Seit 1. Juli 2024 können diese sogenannten Cannabis-Clubs dazu einen Antrag in dem jeweiligen Bundesland stellen. Das zuständige Landesamt bestätigte der Mediengruppe, dass im Freistaat bis zum 22. Januar kein Cannabis-Club genehmigt wurde. Das liege vor allem an den Bestimmungen des bundesweiten Cannabis-Gesetzes. Es mache eine umfangreiche und zeitaufwändige Prüfung der Antragsunterlagen erforderlich. Diese Prüfung geschehe «sehr verantwortungsvoll».