In einem Streit um ein Burkini-Verbot in einem österreichischen Hotelpool hat ein Gericht die Regelung als Diskriminierung gewertet. Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hielt in einem Berufungsverfahren an Geldstrafen für eine Hotelmanagerin und einen Hotelmanager fest. Die beiden hätten zwei muslimische Frauen aufgrund ihrer Religion benachteiligt, hieß es in der Begründung des Gerichts. Über den Fall hatten die «Salzburger Nachrichten» zuerst berichtet.
Die Managerin und der Manager des Hotels im Bundesland Salzburg hatten den zwei Gästen erklärt, dass sie nicht mit Ganzkörper-Schwimmanzügen in die Wasserbecken dürften. Dafür wurden zunächst hygienische Gründe genannt, die aber laut dem Gericht nicht belegt wurden.
Den zwei Österreicherinnen wurde auch mitgeteilt, dass man sich anzupassen habe, und dass man «mit Burkini vielleicht in Saudi-Arabien schwimmen kann», aber nicht in Österreich, wie das Gericht in seinem Entscheid schilderte.