Das Urteil, wonach ein großes Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums hätte abgehängt werden müssen, ist rechtskräftig. «Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde nicht eingelegt», teilte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit. In der Entscheidung vom 8. Juli hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Schule das Kreuz hätte entfernen müssen - so, wie es zwei Schülerinnen gefordert hatten.
Denn die Konfrontation mit dem 1,50 Meter großen Kruzifix mit einem gekreuzigten Jesus als religiösem Symbol sei ein Eingriff in die verfassungsrechtlich verbürgte negative Glaubensfreiheit. «Die Klägerinnen waren wegen der Schulpflicht zwangsweise und immer wiederkehrend sowie im Hinblick auf dessen Positionierung ohne (zumutbare) Ausweichmöglichkeit mit dem Kruzifix konfrontiert», hieß es in dem Urteil.