Ein Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums in Bayern verletzt die Religionsfreiheit von Schülern. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden (BayVGH, Urteil vom 8. Juli 2025, Az. 7 BV 21.336).
Zwei ehemalige Schülerinnen hatten dagegen geklagt, dass während ihrer Schulzeit ein 150 Zentimeter hohes und 50 Zentimeter breites Holzkreuz mit einem gekreuzigten Christus im Haupteingangsbereich ihres Gymnasiums angebracht war und die Schule sich weigerte, es abzuhängen - und sie bekamen Recht. Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die Schule «verpflichtet gewesen wäre, das Kruzifix zu entfernen».