Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das umstrittene verpflichtende Arbeitszeitkonto für Grundschul-Lehrkräfte für nicht rechtens erklärt. Das Modell, das für Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen eine Ansparphase von fünf Jahren vorsieht, in der sie eine zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche leisten, die sie später wieder zurückbekommen, sei unwirksam, urteilte der Verwaltungsgerichtshof. Geklagt hatte die Leiterin einer Grundschule. Das Modell war 2020 vom damaligen Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) eingeführt worden.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, der Freistaat Bayern kann eine Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision beantragen. Das Gericht räumte dem Freistaat auch die Möglichkeit ein, die Regelungen rückwirkend neu zu fassen. Ein Sprecher des Kultusministeriums sagte, die Entscheidung müsse erst eingehend geprüft werden, bevor eine Aussage dazu möglich sei.
Das Kultusministerium hatte Grundschullehrkräfte 2020 verpflichtet, in Vollzeit fünf Jahre lang 29 statt der geplanten 28 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) pro Woche zu leisten. Nach den fünf Jahren sollte eine dreijährige Wartephase folgen. In den fünf Jahren danach sollten nur 27 Stunden geleistet werden, was das Konto dann wieder ausgleichen sollte. Die Maßnahme sollte auch dazu dienen, erfahrene Grundschullehrkräfte etwa an Förderschulen abzuordnen, wo ein erheblicher Mangel an Lehrerinnen und Lehrern herrscht.