Die Staatsregierung darf Hochschulen nicht zu einer Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verpflichten. Andererseits dürfen Forscher von ihren Hochschulen nicht von einer Kooperation abgehalten werden. Das ist Kern einer Entscheidung, mit der der Bayerische Verfassungsgerichtshof einen Passus im von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) persönlich vorangetriebenen Bundeswehrgesetz kippte – weite Teile aber auch bestätigte. Kläger und Staatsregierung gaben sich zufrieden.
Verbot von Zivilklauseln ist in Ordnung
Über welche gerichtliche Bestätigung sich die Staatsregierung besonders freut: Forschungsergebnisse dürfen sehr wohl auch für militärische Zwecke genutzt werden. Es ist demnach in Ordnung, den Hochschulen eine Beschränkung der Forschung auf zivile Nutzungen (Zivilklausel) zu untersagen.
«Das ist nicht so zu verstehen, dass damit etwa auch ein eigenmächtiger Zugriff militärischer Stellen auf fremde Forschungsergebnisse zugelassen werden soll», hieß es in der Mitteilung des Gerichts. «Vielmehr soll lediglich unterbunden werden, dass der Inhaber der Erfinderrechte mittels einer Zivilklausel der Hochschule daran gehindert wird, seine Forschungsergebnisse (auch) für militärische Zwecke zu nutzen.» Die Freiheit individueller wissenschaftlicher Betätigung werde daher durch das Verbot von Zivilklauseln nicht begrenzt, sondern begünstigt, erläuterte das Gericht weiter.
Kläger: großer Erfolg
«Wir bedauern, dass das Gericht die Verpflichtung der Schulen zu Auftritten von Jugendoffizier*innen der Bundeswehr weiterhin zulässt», sagte die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Martina Borgendale. Insgesamt sei die Entscheidung jedoch ein großer Erfolg, «weil sie die Wissenschaftsfreiheit stärkt und Hochschulen nicht gesetzlich zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verpflichtet werden dürfen».
Die Vorsitzende der Deutschen Friedensgesellschaft in Bayern, Maria Feckl, sagte: «Hochschulen müssen selbst entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie Kooperationen eingehen.» Rechtsanwältin Adelheid Rupp sprach von einem «Erfolg für die Wissenschaftsfreiheit und für das Rechtsstaatsprinzip».