Nach dem Protest gegen das bayerische Genderverbot vor der Staatskanzlei drohen den beiden Aktivistinnen nun strafrechtliche Konsequenzen. «Gegen beide Personen wurden Anzeigen unter anderem wegen Verstöße nach dem Versammlungsgesetz, Hausfriedensbruch sowie Widerstand gegen Vollzugsbeamte erstattet», teilte das Polizeipräsidium München am Donnerstag mit.
Am Mittwoch hatten zwei Schülerinnen aus Protest gegen das seit dem 1. April geltende Genderverbot an Bayerns Schulen zwischen zwei Fahnenmasten vor der Staatskanzlei ein Banner mit der Aufschrift «*innen» angebracht. In luftiger Höhe hatten sie rund zwei Stunden in selbst installierten Schaukeln ausgeharrt. Mit der Aktion wollten sie nach eigenen Angaben «andere Schüler*innen, Auszubildende und Student*innen auffordern, in Klausuren sowie im Alltag weiter zu gendern, um sich gegen Diskriminierung auszusprechen», wie sie im Anschluss mitteilten.
«Der wiederholten Aufforderung die Fahnenmasten herunterzuklettern und sich zu einer anderen Örtlichkeit zu begeben, kamen die beiden Personen nicht nach», hieß es von der Polizei. Daraufhin sei die Versammlung aufgelöst und die beiden Personen durch speziell geschulte Polizeikräfte gesichert zu Boden gebracht worden. «Hierbei widersetzten sie sich den polizeilichen Maßnahmen.» Die beiden Personen seien nach Feststellung ihrer Identität wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden.