Die evangelische Landeskirche streicht angesichts Personal- und Gläubigenmangels eine zentrale Vorschrift für den Großteil ihrer Mitarbeiter: Für die meisten Stellen wird ab 1. Juli keine Mitgliedschaft in der Kirche mehr verlangt, wie die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARK) mitteilte. Ausgenommen bleiben aber Aufgaben in der Verkündigung, Konfirmanden- und Religionsunterricht, Seelsorge und Tätigkeiten «mit besonderer Verantwortung für das evangelische Profil in Kirche und Diakonie», wie es in der Mitteilung heißt. Dazu zählen auch hauptberufliche Kirchenmusiker auf sogenannten A- und B-Stellen für Kantoren und Organisten.
Doppelte Nachwuchssorge bei Beschäftigten und Gläubigen
Faktisch stellt insbesondere die Diakonie als Pflege- und Sozialverband schon länger nichtevangelische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. Bisher sollte das laut internen Vorschriften jedoch die Ausnahme und nicht die Regel sein. Wie andere Arbeitgeber auch haben die Kirchen Personalsorgen. Hinzu kommt die schwindende Zahl der Kirchenmitglieder, verursacht durch Austritte und Sterbeüberschuss - alljährlich sterben mehr Gläubige als Neugeborene getauft werden.
Auch Nichtgläubige sollen an Erfüllung des kirchlichen Auftrags mitwirken
«Die Neuregelung verbindet das evangelische Profil von Kirche und Diakonie mit den Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt und war nicht zuletzt aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erforderlich», sagte Oberkirchenrätin Marion Böttcher. Auch künftig sollen jedoch alle in Kirche und Diakonie Beschäftigten an der Erfüllung des kirchlichen und diakonischen Auftrags mitwirken. Im vergangenen Jahr waren rund 42.000 Menschen aus der Landeskirche ausgetreten, die Mitgliederzahl sank unter die Zwei-Millionen-Marke. Knapp 29.800 Todesfällen standen nur noch gut 12.500 Taufen gegenüber.
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