Logo DieBayern.de News
Nachrichten / Wirtschaft

Genehmigung für Castor-Transport ins niederbayerische Niederaichbach erteilt

Genehmigung für Castor-Transport ins niederbayerische Niederaichbach erteilt
Der radioaktive Abfall soll aus Sellafield nach Niederaichbach in Niederbayern gebracht werden. (Archivbild) / Foto: Peter Kneffel/dpa
Von: DieBayern.de News
Im kommenden Jahr sollen sieben Castor-Behälter aus England in das Atommüll-Zwischenlager in Niederaichbach gebracht werden. Wann genau, bleibt aber geheim.

Grünes Licht für den geplanten Castor-Transport ins niederbayerische Niederaichbach: Sieben Behälter mit hochradioaktiven Abfällen sollen im ersten Halbjahr 2025 in das Zwischenlager gebracht werden, teilte die Gesellschaft für Nuklearservice GmbH (GNS) mit. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung habe den Transport genehmigt.

Die Atommüll-Lagerung in Niederaichbach war schon im vergangenen Jahr erlaubt worden, nun fehlte nur noch die Genehmigung für den Transport. Die Fahrt soll laut Mitteilung irgendwann in der ersten Jahreshälfte erfolgen. Der genaue Termin und die Strecke würden aus Sicherheitsgründen nicht vorab bekanntgegeben.

Mehr aus dieser Kategorie

Deutschland muss Atommüll aus dem Ausland zurücknehmen

In Niederaichbach werden die Castoren im Zwischenlager eingestellt, solange keine Lösung für eine Endlagerung gefunden ist. Bei dem Transport geht es um Abfälle, die nach der Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken in Sellafield in England übrig geblieben sind. Deutschland ist verpflichtet, diesen Abfall zurückzunehmen.

Die verbliebenen Abfälle aus England sollen auf die Zwischenlager in Biblis, Brokdorf und Isar verteilt werden, der Atommüll aus Frankreich in Philippsburg. Welche Abfälle genau in welches Zwischenlager kommen, wird laut GNS anhand des Verursacherprinzips entschieden.

Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

DieBayern.de News
Artikel von

DieBayern.de News

DieBayern.de News ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Es gilt der Kodex der Plattform. Die Plattform prüft und behandelt Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem NetzDG.

Social Media