Die Finanzaufsicht Bafin hat dem Münchner Bankhaus Obotritia wegen Insolvenzgefahr quasi jeglichen Geldverkehr verboten. Das ohnehin bereits in Liquidation befindliche Institut darf Geld weder auszahlen noch Zahlungen annehmen, die nicht für die Schuldentilgung gedacht sind. Außerdem erließ die Bonner Bundesbehörde im Rahmen dieses Moratoriums ein Veräußerungsverbot. Die Vorschrift dient dem Schutz von Anlegern und Gläubigern und bedeutet, dass die Bank auch keine Vermögenswerte mehr verkaufen darf.
Seit Oktober in Auflösung
Die Obotritia-Bank hatte 2019 die Geschäfte aufgenommen und war laut Bafin hauptsächlich im Bereich Gewerbeimmobilien tätig - ein Sektor, der im Zuge der Corona-Pandemie in die Krise rutschte. Im Oktober 2024 hatte die Capital KGAA laut Bafin die Auflösung der Bank beschlossen. Der Bundesverband deutscher Banken teilte anschließend mit, dass die Obotritia GmbH kein Verbandsmitglied ist und daher auch nicht an dessen Einlagensicherungsfonds beteiligt.
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