Wenn auf der Autobahn 8 südlich von München Stau ist, dürfen Autofahrer im Landkreis Rosenheim künftig nicht mehr auf anderen Routen über die Dörfer fahren. Von diesem Freitag an gibt es Durchfahrtsverbote für den Ausweichverkehr. Die Deutsche Presse-Agentur gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wann gelten die Sperrungen?
Die Sperrungen gelten ab Freitag, 15. August, immer von Freitag bis Sonntag sowie an bundesweiten Feiertagen, sofern es auf der A8 zu Staus kommt.
Wo gelten die Sperrungen?
Die Sperrungen gelten im Landkreis Rosenheim an acht Ausfahrten der A8 und an zwei Ausfahrten der A93. Diese Routen Richtung Salzburg und Kufstein sind Hauptachsen für den Reiseverkehr nach Österreich, Italien und Kroatien. Durch die Durchfahrtsverbote soll das nachgelagerte Straßennetz unter anderem in den Orten Aschau, Bad Aibling, Bad Feilnbach, Rohrdorf, Rosenheim und Samerberg entlastet werden.