Ungeachtet des geltenden Planungs- und Baumoratoriums der Staatsregierung soll das Baurecht für die umstrittene dritte Startbahn am Flughafen München unbefristet Gültigkeit behalten. Dies geht aus einem von der Flughafengesellschaft beantragten Feststellungsbescheid der Regierung von Oberbayern hervor. Demnach tritt die Genehmigung nicht nach zehn Jahren außer Kraft - dies wäre 2025 der Fall, da mit den geplanten Erweiterungen des Flughafens bereits begonnen wurde.
«Hier geht es zum Beispiel um den S-Bahn-Tunnel zur Realisierung des Erdinger Ringschlusses, den Ausbau des Straßennetzes im Osten des Airports, die Erweiterung des Vorfelds Ost für zusätzliche Flugzeugparkpositionen oder Kohärenzmaßnahmen», heißt es in der Mitteilung der Flughafengesellschaft. Diese betonte in ihrer Stellungnahme aber zugleich auch, den Bescheid «lediglich zur Klärung des rechtlichen Status Quo» initiiert zu haben. Er stelle «keine Weiterverfolgung der Planungen zum Bau einer dritten Startbahn dar».