Bayerns Alm- und Alpbauern fürchten bei der geplanten Novellierung des Tierschutzgesetzes um den Fortbestand der traditionellen Weidewirtschaft. Komme das Gesetz in der jetzigen Fassung, stünden viele Familienbetriebe vor dem Aus, warnten der Bayerische Bauernverband (BBV), der Almwirtschaftliche Verein Oberbayern (AVO) und der Alpwirtschaftliche Verein im Allgäu (AVA). Das bringe gravierende Folgen für Biodiversität und Tourismus in der bayerischen Bergwelt.
Im Kern geht es um das Ende der Anbindehaltung, bei der Kühe das ganze Jahr im Stall angebunden sind. Nach einer mehrjährigen Übergangsfrist sollen die Milchbauern dem Entwurf zufolge bundesweit auf Laufställe oder Kombihaltung umstellen. Bei der Kombihaltung - im Winter im Stall, im Sommer auf der Weide oder der Alm - sollen die Tiere künftig in der Stallzeit zweimal die Woche Auslauf erhalten. Das wiederum gilt nur für Betriebe mit bis zu 50 Rindern, die älter sind als sechs Monate. In den Dörfern fehle vielerorts allein schon der Platz für einen solchen Winterauslauf, kritisierten die Bauern unter dem Motto #daswäreweg.