Nach der Flutkatastrophe in weiten Teilen Bayerns will die Staatsregierung mindestens 100 Millionen Euro an Finanzhilfen für Betroffene bereitstellen: «100 Millionen plus X», sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss in München. Von dem Hilfspaket sollen grundsätzlich sowohl Privathaushalte als auch Gewerbebetriebe, Selbstständige sowie Land- und Forstwirte profitieren können. Erstes Geld soll auf Antrag noch diese Woche fließen.
«Bayern hilft, schnell und unbürokratisch», sagte Söder. «Wir lassen in der Not niemanden allein.» Söder forderte aber auch den Bund auf, seine Zusagen einzuhalten und Flut-Hilfe zu leisten. Er setzt darauf, dass Berlin die Hälfte der Kosten des Hilfsprogramms übernimmt.
- Privathaushalte sollen für Schäden bis zu 5000 Euro an Soforthilfen bekommen können, für Ölschäden an Wohngebäuden bis zu 10 000 Euro – wobei Versicherungsleistungen am Ende darauf angerechnet werden. Zudem werden die Zahlungen halbiert, wenn die Betroffenen nicht versichert waren, obwohl dies möglich gewesen wäre. Für Anträge und Auszahlungen sind die jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden zuständig.
- Unternehmen und Gewerbetreibende sollen bis zu 200 000 Euro an Soforthilfen in Anspruch nehmen können, landwirtschaftliche Betriebe bekommen bis zu 50 000 Euro. Bei nicht versicherbaren Schäden sollen 50 Prozent erstattet werden, ansonsten 25 Prozent. Zuständig für Anträge von Unternehmen sind die Bezirksregierungen, bei Agrarbetrieben sind es die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
- Ist jemand durch die Flut in eine existenzielle Notlage geraten, egal ob ein Privathaushalt, ein Unternehmen, ein Selbstständiger oder ein Landwirt, sollen im Extremfall sogar sämtliche Schäden erstattet werden: Bei drohender Existenzgefährdung stehen dafür Zuschüsse aus einem eigenen Härtefonds zur Verfügung.
- Steuerlicher Erleichterungen sollen Betroffene zusätzlich entlasten, unter anderem Sonderabschreibungsmöglichkeiten, Stundungen oder geringere Vorauszahlungen.