Gegen einen Landwirt aus dem schwäbischen Bad Grönenbach ist ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot ausgesprochen worden. Wie die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) mitteilte, wurde das Verbot am Freitag erlassen.
Die Behörde ist nach eigenen Angaben überzeugt, dass der Mann als Betriebsleiter eines Milchviehhofes wiederholt und gravierend gegen Tierschutzvorschriften verstieß. Er soll unter anderem unerlaubt Elektrotreiber bei Kühen eingesetzt, sie unsachgemäß transportiert und ohne vorherige Betäubung medizinische Eingriffe selbst ausgeführt haben.
Es sei das zweite Verbot, das die Behörde in Zusammenhang mit erneuten Vorwürfen gegen einen Betrieb aus dem Landkreis Unterallgäu aussprach, sagte ein Sprecher. Vier Verfahren zu Tierhaltungs- und Betreuungsverboten liefen noch, unter anderem gegen den Betriebsinhaber des Hofes.