Die Fellhornbahn in Oberstdorf im Allgäu will einen in die Jahre gekommenen Sessellift in ihrem Skigebiet auf gleicher Trasse erneuern. Das treibt Naturschützer auf die Barrikaden. Denn das Vorhaben ist, wie das bayerische Bauministerium bestätigt, das erste seiner Art, das ohne Umweltverträglichkeitsprüfung umgesetzt werden dürfte.
Hintergrund ist das im Sommer in Kraft getretene dritte bayerische Modernisierungsgesetz. Damit will die Staatsregierung von CSU und Freien Wählern die Entbürokratisierung in Bayern voranbringen. Seit das Gesetz in Kraft ist, gelten andere Vorgaben, ab denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei Beschneiungsanlagen, Skipisten und Seilbahnen Pflicht ist.
Zwar weist das Bauministerium darauf hin, dass auch nach der Gesetzesänderung die Natur- und Umweltschutzgesichtspunkte grundsätzlich Bestandteil des Bau- und Betriebsgenehmigungsverfahrens blieben. Für den Fall am Fellhorn bedeutet die Neuerung aber konkret: Weil die neue geplante Sechser-Sesselbahn nur 1.430 Meter lang werden soll und damit nicht länger als 1.500 Meter ist, braucht es keine Umweltverträglichkeitsprüfungen mehr.