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Wo Bayerns Artenschutz hinter den Erwartungen zurückbleibt

Sieben Jahre nach dem Ruf der Bayern nach mehr Artenschutz bei «Rettet die Bienen» zieht der Trägerkreis des Volksbegehrens ein durchwachsenes Fazit bei der Umsetzung. (Illustration) / Foto: Felix Kästle/dpa
Sieben Jahre nach dem Ruf der Bayern nach mehr Artenschutz bei «Rettet die Bienen» zieht der Trägerkreis des Volksbegehrens ein durchwachsenes Fazit bei der Umsetzung. (Illustration) / Foto: Felix Kästle/dpa

Initiatoren beklagen, dass Bayern sieben Jahre nach dem Volksbegehren 'Rettet die Bienen' beim Artenschutz nur schleppend vorankommt.

Sieben Jahre nach dem erfolgreichsten Volksbegehren in der bayerischen Geschichte hinkt die Umsetzung beim Artenschutz nach Ansicht der Initiatoren noch immer hinter den Anforderungen her. Bei der Zielerreichung tue sich wenig, sagte die Beauftragte des Volksbegehrens Artenvielfalt - «Rettet die Bienen!», Agnes Becker, in München. 2019 hatten mehr als 1,7 Millionen Menschen mit ihrer Unterschrift von der Staatsregierung einen besseren Artenschutz in Bayern eingefordert. Dies führte zu neuen Gesetzen, deren Umsetzung der Trägerkreis nun überwacht. 

Als Beispiel nannte sie die im Volksbegehren geforderte Ausweitung des Anteils beim Ökolandbau in Bayern. Dieser «dümpelt aktuell bei rund 14 Prozent. Und dass, obwohl die private Bio-Nachfrage erneut ein sattes Umsatz-Plus von knapp sieben Prozent hingelegt hat», betonte Becker. Bekenntnisse der Staatsregierung reichten nicht aus, es brauche klare Entscheidungen wie eine Ausweitung der Beratung für die Umstellung und eine Biomindestquote von 30 Prozent in kommunalen Einrichtungen.

Umweltminister Glauber weist Kritik zurück

Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) wies die Kritik zurück: «Der größte Teil der Maßnahmen aus dem Volksbegehren Plus ist umgesetzt und entfaltet seine Wirkung in der Fläche. Unser großes Ziel ist klar: Wir wollen den Artenschwund in Bayern stoppen.» Erneut betonte er, dass die Staatsregierung bei der Umsetzung auf Kooperation und Freiwilligkeit setze. Nach Angaben seines Hauses sind rund 90 Prozent aller Maßnahmen bereits umgesetzt. 

Immer weniger Mut bei der Umsetzung der Schutzziele?

«Das Volksbegehren hat beispielsweise beim Schutz von Streuobstwiesen und bei der Anlage von Gewässerrandstreifen große Fortschritte bewirkt», lobte Norbert Schäffer, Vorsitzender des Landesbundes für Vogel- und Naturschutz in Bayern. Nach der Initiierung des Streuobstpakts, des Blühpakts und der neuen Agrarumweltprogramme fehle aber inzwischen der Mut. «Die politische Diskussion dreht sich nur noch um die Rücknahme und Abschwächung von Gesetzen und Umweltstandards. Anstatt sich beim Ausbau des Biotopverbunds und der Umsetzung der europäischen Wiederherstellungsverordnung engagiert zu zeigen, verzögert die Staatsregierung jegliche Bemühungen und gefährdet damit Bayerns Vorreiterrolle.»

Sieben Jahre nach «Rettet die Bienen» ziehe sich die Staatsregierung immer schneller aus dem Natur- und Artenschutz zurück und gebe den Schutz des Lebensraums heimischer Tier- und Pflanzenarten Schritt für Schritt auf, sagte Landtagsvizepräsident Ludwig Hartmann (Grüne). Besonders beklagte er, dass es kaum noch überprüfbare Informationen der Staatsregierung gebe.

Mangelhafte Informationen erschweren Artenschutz

«Mittlerweile sind es das Monitoringteam und der Trägerkreis, die dafür sorgen, dass in Bayern überhaupt noch über den Zustand der Natur berichtet wird», betonte Hartmann. Zentrale Berichte zur Zielerreichung fielen weg, zusätzlich seien seit zweieinhalb Jahren im Landtag Berichtsanträge der Opposition zum Zustand der Natur regelmäßig abgelehnt worden. «Naturschutz braucht dieselbe Grundlage wie jede erfolgreiche Politik: belastbare Daten. Wie will man das Artensterben stoppen, wenn man nicht mal weiß, wie der Ist-Stand ist?»

Positiv wird im Monitoringbericht hervorgehoben, dass etwa die Halbierung des Pestizideinsatzes, die bis 2028 erreicht werden soll, «grundsätzlich auf einem guten Weg» sei. Auch steige der Anteil der spät gemähten Grünflächen positiv an, ebenso der Flächenanteil bei den Gewässerrandstreifen.

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