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Klage gegen verkürzte Schonzeit

Klage gegen verkürzte Schonzeit
Gämsen im Winter: Schonzeit verkürzt (Archivbild) / Foto: Ronald Wittek/dpa
Von: DieBayern.de News
Die Regierung bläst zur Jagd in oberbayerischen Bergwäldern. Ein Verein, der eben erst ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dagegen erwirkt hatte, zieht erneut vor den Kadi.

Der Wildtierschutzverein Wildes Bayern hat eine Klage gegen die Verkürzung der Schonzeit für Gämsen, Rehe und Hirsche in den oberbayerischen Alpen angekündigt. Die Regierung von Oberbayern hat die Schonzeiten in 85 Schutzwäldern zwischen Garmisch-Partenkirchen und Berchtesgaden soeben verkürzt. Der Verein kritisiert dies als fachlich substanzlos und rechtlich fragwürdig. 

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im November auf die Klage des Vereins hin die bayerische Verordnung zur Aufhebung der Schonzeit für unzulässig erklärt. Darauf erließ die Regierung von Oberbayern umgehend eine neue Verordnung. Ihr Ziel sei es, Bergwälder vor dem Wild zu schützen. 

 Die Behörde habe das Gerichtsurteil anscheinend nicht ernst genommen und an den kritischen Punkten nicht nachgebessert, kritisiert der Verein. Die Jagd im Winterwald störe geschützte Arten wie Steinadler und Raufußhühner massiv. «Selbstverständlich wird von Naturschutzverbänden sofort ein Normenkontrollantrag gestellt», sagt die Vereinsvorsitzende Christine Miller. 

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Eine Vorprüfung für alle 85 betroffenen Wälder durch die zuständigen Naturschutzbehörden habe in den fünf Wochen seit Verkündung des höchstrichterlichen Urteils kaum stattfinden können. Vereine und der Jagdbeirat seien nicht gehört wurden. «Hysterie statt Fakten verbreiten und eine Rechtsprechung einfach ausblenden, um eigene Projekte durchzuprügeln - das sind eigentlich Vorgehensweisen, die man in einem demokratischen Rechtsstaat nicht erwarten würde», sagt Miller.

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