Der Bund Naturschutz (BN) will eine kürzlich vom Landratsamt Oberallgäu erlassene Allgemeinverfügung zum Abschuss von Bibern vor dem Verwaltungsgericht Augsburg stoppen. Bei dem Gericht liegt bereits eine Klage gegen die Behördenanordnung, der BN will nach eigenen Angaben nun noch ein Eilverfahren in die Wege leiten.
An gewerblich genutzten Fischteichen in drei Gemeinden, im Abstand von 30 Metern zu bestimmtem Gleisabschnitten sowie im Abstand von 30 Metern von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen soll das Erlegen von Bibern künftig ohne Einzelgenehmigung möglich sein. Nicht besetzte Biberdämme dürften laut Verordnung bei Tauwetter beseitigt werden.