Das Oberlandesgericht München hat eine Berufung der Ticketbörse Viagogo im Rechtsstreit mit der Bundesliga zurückgewiesen. Demnach hat Viagogo gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Das Ticketportal darf Tickets für eine Veranstaltung der DFL beziehungsweise ihrer Clubs nicht schon anbieten, bevor es überhaupt offiziell Karten gibt. Auch bestimmte Geschäftspraktiken wurden vom Gericht untersagt.
Gegen das Urteil kann Viagogo mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof vorgehen, um die Zulassung einer Revision zu erreichen. Viagogo selbst äußerte sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zunächst nicht.