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Selbstbestimmungsgesetz: Mehr als 3.500 Änderungen des Geschlechtseintrags in Bayern

Selbstbestimmungsgesetz: Mehr als 3.500 Änderungen des Geschlechtseintrags in Bayern
Rund 3.500 Menschen nutzten das Selbstbestimmungsgesetz zur Änderung ihres Geschlechtseintrags (Illustration). / Foto: Hannes P Albert/dpa
Von: DieBayern.de News
Seit rund anderthalb Jahren ist es relativ leicht, den Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Das Landesamt für Statistik legt nun Zahlen vor.

Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes vor rund anderthalb Jahren haben mehr als 3.500 Menschen in Bayern ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth mitteilte, stiegen die Zahlen vor allem in den beiden letzten Monaten des Jahres 2024 deutlich: 1.570 Fälle wurden allein im November und Dezember registriert - im Vergleich zu 1.632 im gesamten Jahr. 

Rückläufige Tendenz im Jahresverlauf

2025 lag die Zahl dann schon bei 2.021 - allerdings mit rückläufiger Tendenz. Während im ersten Quartal 2025 laut Landesamt noch 848 Personen ihren Geschlechtseintrag ändern ließen, lag die Zahl im vierten Quartal bei 260 Fällen.

856 Bayern ließen im vergangenen Jahr den Eintrag von weiblich zu männlich ändern (42,4 Prozent), 584 Änderungen gab es von männlich zu weiblich (28,9 Prozent). Bei den übrigen 581 Fällen (28,7 Prozent) handelt es sich um sonstige Änderungen - wie zum Beispiel eine Änderung von weiblich zu divers.

Gesetz macht Änderung deutlich leichter

Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes können Menschen relativ einfach über eine Erklärung beim Standesamt ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern lassen. Anmelden müssen sie dies drei Monate im Voraus. 

Mit dem zuvor geltenden umstrittenen Transsexuellengesetz war für Betroffene über 40 Jahre lang eine langwierige und kostspielige Prozedur mit Gutachten und Gerichtsbeschlüssen verbunden. Eine Änderung war also auch vor dem 1. November 2024 schon möglich - allerdings deutlich komplizierter. 

Vor Änderung nur rund 300 Verfahren pro Jahr

In den zehn Jahren vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung wurden nach Angaben des Statistikamtes jährlich im Durchschnitt circa 300 Verfahren in Bayern durchgeführt. Wie diese Verfahren jeweils ausgegangen sind, wurde nicht erfasst.

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