München (dpa/lby) - Nach einem Gerichtsentscheid zum Slogan «From the river to the sea» («Vom Fluss bis zum Meer») für eine Demonstration in München hat die Veranstalterin ihren Protest abgesagt. Das teilte das Kreisverwaltungsreferat auf dpa-Anfrage mit. Einen Grund für die Absage nannte die Behörde nicht, aktuell gebe es keinen Ersatztermin. Die Demonstration war für Montagvormittag angesetzt.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte vergangene Woche für den konkreten Einzelfall ein pauschales Verbot des bei propalästinensischen Demonstrationen oft verwendeten Slogans für rechtswidrig erachtet. Damit gab das Gericht der Beschwerde der Veranstalterin statt, die für Montag auch Plakate mit der Aufschrift angekündigt hatte.
Die Landeshauptstadt erließ für die Versammlung mehrere Beschränkungen – insbesondere ein Verbot, die Parole zu verwenden, weil damit der Anfangsverdacht für eine Straftat vorliege. Dagegen wehrte sich die Frau, scheiterte zunächst vor dem Verwaltungsgericht, bekam aber nun letztinstanzlich vom Verwaltungsgerichtshof Recht.